Roger Videoüberwachung und Datenschutz rund um Ammersee und Starnberger See
Mit Roger Videoüberwachung aus Andechs sind Sie gut beraten.
Videoüberwachung und Videoaufzeichnung sind wichtige Elemente beim elektronischen Einbruchschutz. Gelände oder Gebäudekomplexe können so, bei Bedarf auch per Fernüberwachung, mit Aufschaltung auf eine Notruf- und Serviceleitstelle, überwacht werden. Im Falle eines Einbruchs, eines Überfalls oder bei Vandalismus können die Bilder dann zu einer schnelleren Täterverfolgung beitragen.
Unser Videoüberwachungsanlagen können KFW gefördert werden.
Wir von Roger Sicherheitssysteme arbeiten streng datenschutzkonform.
Wir sind vor Ort im Landkreis Starnberg, Weilheim, Landsberg a. Lech und München.



Professioneller Objektschutz für Privat und Gewerbe
Wir von Roger Sicherheitssysteme bieten Ihnen die technisch aktuellsten Videoüberwachungs-Komponenten mit einer überragenden Bildqualität und umfassenden Anpassungsfähigkeiten für ihren Objektschutz für Privat und Gewerbe. ´
Wir verbauen Systeme mit Bewegungserkennung, Gesichtserkennung, Temperaturerkennung für Zugangsteuerung von z.B. von öffentlichen Gebäuden, Nummernschilderkennung für Tankstellen, sowie lokaler Aufzeichnung und zentrale Aufzeichnung in der Cloud. Damit haben Sie externen Zugriff auf die aktuellen Ereignisse über Ihr Handy und Internet und können von überall auf der Welt nachsehen, ob alles in Ordnung ist.
Gerne informieren wir Sie umfassend zum Thema Datenschutz bei Videoüberwachung (Regelung des
BDSG § 4 sowie zur DSGVO, Art. 13) und erstellen mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Unterlagen.
IHRE VORTEILE:
Echtzeitüberwachung via APP: Sie können jede Bewegung live verfolgen, auch auf Monitoren.
Gezielte Aufnahme von Ereignissen: Jedes Ereignis wird auf eine Festplatte abgespeichert.
Full-HD Spitzenqualität: ob tagsüber oder nachts – unsere Videoanlagen liefern ihnen Bilder in Spitzenqualität
Staatlicher Zuschuss bis zu 20% mittels KFW-Förderung möglich, nur für professionelle Videoanlagen.
Professionelle Installation, fachmännisch und Datenschutz konform.
Professioneller After-Sales-Service; sind auch im Notfall für Sie da.
Sie haben noch Fragen?

Anwendungsgebiete Videoüberwachung
Objektschutz:
Privat: Wohnungen, Häuser/Villen und Garagen
Gewerbe: Lebensmittelhandel, Einzelhandel, Büro- und Geschäftsgebäude, Tankstellen, Gastronomie, Werkstätten, Lager- und Betriebsstätten, Baucontainer, Landwirtschaft, Stallüberwachung, Kultur-Einrichtungen, Kommunale Gebäude, Kindertagesstätten, Schulen, öffentliche Plätze unter Einhaltung aller Vorschriften.


Roger-Spezial: DSGVO
Worauf bei Videoüberwachung und Datenschutz zu achten ist
Videoüberwachung kollidiert gleichzeitig mit den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen. Der Schutz personenbezogener Daten ist daher beim Thema Videoüberwachung nicht außer Acht zu lassen. Ob eine Videoüberwachung zulässig ist und wessen Rechte überwiegen wird im BDSG und in der DSGVO geregelt.
Notwendige Maßnahmen bei einer installierten Videoüberwachung, um den Datenschutzvorgaben der DSGVO zu entsprechen
Mit Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum 25.05.2018 haben nichtöffentliche Stellen auf eine Videoüberwachung auf der Grundlage des Art. 13 DSGVO zu informieren.
Mit dieser Regelung sowie den sich aus Artikel 12 ff. DSGVO ergebenden Anforderungen sind die Transparenzpflichten im Vergleich zum bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stark angestiegen.
Was muß bei der Videoüberwachung kenntlich gemacht werden?
(DSGVO, Art. 13, Abs. 1 und 2)
Umstand der Beobachtung – Piktogramm, Kamerasymbol
Identität des für die Videoüberwachung Verantwortlichen – Name einschl. Kontaktdaten
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten – soweit benannt, dann aber zwingend
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage in Schlagworten
Angabe des berechtigten Interesses – soweit die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO beruht
Dauer der Speicherung
Hinweis auf Zugang zu den weiteren Pflichtinformationen gem. Art. 13 Abs. 1 u. 2 DS-GVO
(wie Auskunftsrecht, Beschwerderecht, ggf. Empfänger der Daten)
Unser Empfehlung für Ihre Absicherung:
Umsetzung nachfolgender drei Punkte mit jeweils einem Musterbeispiel:

1. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeit gemäß Art. 30 DSGVO und auf Anforderung Aufsichtsbehörden vorzulegen

2. Vorgelagertes Hinweisschild - gut wahrnehmbar für den überwachten Bereich
